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Rechtliche Hinweise

Mit der Teilnahme an Partnerprogrammen wird keinerlei Arbeits-, Handelsvertreter- oder Anstellungsverhältnis begründet. Der Besuch von Internetseiten bzw. E-Mails mit Click-Aufforderungen (Paidmails) stellt keine Geschäftsvermittlung im Sinne des HGB dar. Ein Partnerprogramm dieser Art stellt lediglich ein Vermittlungsersuchen dar. Ein Interessent wird auf eine Anbieterseite weitergeleitet und kann erst dort mögliche Geschäfte abschliessen. Hier gelten dann die jeweiligen AGB´s des Anbieters.

Für Tätigkeiten im Nebenerwerb als Markt- und Meinungsforscher/in ist natürlich eine steuerrechtliche Anmeldung beim Finanzamt notwendig. Wer regelmäßig noch so geringe Umsätze tätigt, ist nach deutschem Recht zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet. Bei Nebenverdiensten gibt es einen monatlichen bzw. jährlichen Freibetrag, der von einer Versteuerung ausgenommen ist.







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